Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Auftrag.
Nachfolgend zu Ihrer Information erhalten Sie die Bedingungen zur Erstellung eines Kostenvoranschlages.
Alle erbrachten Leistungen zur Abgabe eines Kostenvoranschlages werden Ihnen in Rechnung gestellt!
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so Bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Iin diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen.
Wir halten uns an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 14 Tagen nach seiner Abgabe gebunden.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Kostenvoranschlages erteilt, so werden die Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet.
Überschreitet der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrages mehr als 20% des Kostenvoranschlages, so bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers.
Reparierte Werkzeuge werden Ihnen sofort nach erfolgter Reparatur und Probelauf per Paketdienst / Spedition zugesandt.
Defekte Teile, Altteile, demontierte Teile werden sofort bei Versand des reparierten Werkzeuges an Sie, durch uns entsorgt.
Kommt kein Auftrag zustande, so werden die Kosten für den Kostenvoranschlag sofort zur Zahlung fällig, bzw. bei Rücksendung des Werkzeuges zzgl. anfallender Frachtkosten für die Rücksendung des Werkzeuges zur Zahlung fällig.
Werkzeuge, die zur Erstellung eines Kostenvoranschlages demontiert wurden, werden im demontierten Zustand zurückgesendet bzw. entsorgt.
Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion auf den erstellten Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Abgabe, so werden wir das Werkzeug am 31 Tag auf dem für Sie kostengünstigsten Wege entsorgen und der Verwertung zuführen. Eventuell anfallende Entsorgungskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.(ID:13480)
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